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Unsere Beratung erfolgt digital, zuverlässig und clever zu den Themen
> Eltern haften für ihre Kinder > Aufsichtspflichtverletzung > Schadensersatz > Forderungsabwehr > Ansprüche gegen Kinder
Die Erstberatung erfolgt per Videokonferenz oder Telefon und ist kostenlos - Telefon 0214 90 98 400
digital - keine Anreise nötig
Der Kontakt mit uns erfolgt voll digital, z.B. per verschlüsselter Video-Konferenz oder per Telefon. Keine Anreise, keine Parkplatzsuche und trotzdem bundesweit immer persönlich.
zuverlässig - Ihr Fachanwalt
Unsere Beratung erfolgt durch einen Rechtsanwalt und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Das gibt Ihnen die richtige Einschätzung Ihrer Lage.
clever - Erstcheck kostenlos
Rechtsberatung muss nicht teuer sein. Preisüberraschungen gibt es bei uns nicht. Unsere Erstberatung ist kostenlos. Damit können Sie rechnen.
20%
Bestehen Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz gegen Kinder oder Eltern?
Wir versuchen Ihnen eine erste Einschätzung sofort zu geben. Bitte beantworten Sie unsere Fragen zum Sachverhalt
Wer haftet wenn Kinder Schäden verursachen?
"Spielende Kinder zerkratzen Autos" ist eine Schlagzeile, die immer wieder in den Medien zu lesen ist. Doch wer haftet für den Schaden? Haften die Kinder selbst? Haften die Eltern? Wurde eine Aufsichtspflicht verletzt? War die Schadensverursachung fahrlässig oder vorsätzlich? Soll ich meine Vollkaskoversicherung involvieren? Ersetzt die Haftpflichtversicherung den Schaden? Sind Kinder mitversichert? Viele Fragen, die über Ansprüche entscheiden. Dafür sind wir da und beraten Sie gerne!
Im Video: Rechtsanwalt Guido Lenné als Experte im WDR zum Thema Schadensersatz und Haftpflicht
Ihre Ansprechpartner
Guido Lenné
Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt seit 2007
Beratungsschwerpunkt Versicherungsrecht und insbesondere Schadensersatz nach Schadensereignissen, die durch Kinder herbeigeführt wurden und Forderungsabwehr
Martina Bergmann
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin seit 2018
Beratungsschwerpunkt Versicherungsrecht und Regulierung von durch Kinder herbeigeführten Schadensfällen und Forderungsabwehr / Beratung für Eltern und Geschädigte
Claudia Lenné
Rechtsanwältin und Fachanwältin für
Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin seit 2007
Beratungsschwerpunkt Strafrecht und Strafverteidigung bei durch Kinder herbeigeführten Schadensereignissen
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